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  • Erklärung zur Barrierefreiheit


    Der Landkreis Mittelsachsen ist bemüht, seine Internetseiten in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seiten:

    www.landkreis-mittelsachsen.de
    www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de


    Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:

    • Anpassungsfähiges Design: Das Layout der Website wird automatisch an den jeweils genutzten Bildschirm des Endgerätes (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) anpasst. Auf kleineren Bildschirmen erscheint ein vereinfachtes Layout. Die Zoomvergrößerung der Inhalte im Browser vergrößert nicht nur den Text, sondern führt außerdem zu einer einspaltigen Ansicht, bei der kein horizontales Scrollen erforderlich ist. Die Vergrößerung der Seite ist mithilfe der gängigen Browser bei Windows mit der Tastenkombination „Strg“ und „+“ möglich. „Strg“ und „-“ verkleinert die Inhalte, „Strg“ und „0“ stellt den Ursprungszustand wieder her.
    • Logischer Aufbau und Gliederung der Seite
    • Nutzung der Alternativtexte für Bilder
    • Bedienung mit der Tastatur: Mit der Tabulatortaste wird die Navigation ohne Maus ermöglicht. Der angesteuerte Link wird markiert und durch Drücken der Entertaste aktiviert.

    Stand der Barrierefreiheit

    Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

    Unsere Internetseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.


    Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

    Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:

    • alte Formulare, Broschüren und PDF-Dateien

    Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird in § 2 Abs. 3 BfWebG in Verbindung mit Artikel 5 und Erwägungsgrund 39 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Sollten Sie ein Formular oder anderes Dokument benötigen, das noch nicht barrierefrei ist, schreiben Sie uns und wir stellen es Ihnen barrierefrei zur Verfügung.


    Feedback und Kontaktangaben

    Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen,  senden Sie uns bitte eine E-Mail an presse[at]landkreis-mittelsachsen.de, rufen Sie uns an unter 03731 799-3305 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen beziehungsweise Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.


    Durchsetzungsverfahren

    Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

    Kontakt:

    Sächsische Staatskanzlei
    Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
    Durchsetzungsstelle
    Archivstraße 1
    01097 Dresden

    Telefon: 0351 564 10713
    Fax: 0351 564 10999
    E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
    Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de


    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 15. Juli 2020 erstellt und am 17. Januar 2024 zuletzt aktualisiert.

    Den Stand der Barrierefreiheit hat die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen zuletzt am 24. Juli 2023 geprüft.


    Über die JBA

    Das Gelingen von schulischer und beruflicher Bildung und ein erfolgreicher Einstieg in Beschäftigung sind für junge Menschen für ihre weitere persönliche und soziale Entwicklung von grundlegender Bedeutung. Eine strukturierte Kooperation zwischen den Akteuren trägt dazu bei, die Übergänge von Schule zur Ausbildung und Ausbildung zu Beruf zu verbessern.

    Darüber hinaus kann die JBA bei allgemeinen Problemlagen in Schule, Ausbildung, Studium oder im persönlichen und familiären Umfeld Unterstützung bieten.

    Die Jugendberufsagentur vereinen den Landkreis Mittelsachsen, die Agentur für Arbeit Freiberg und das Jobcenter Mittelsachsen als Kooperationspartner:


    Landkreis Mittelsachsen

    Der Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder einen Beruf stellt für alle jungen Menschen eine bedeutsame Schwelle und herausfordernde Entwicklungsaufgabe dar, die ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung erfordert. Für viele ist dieser Übergang eine schwierige Hürde und mit zahlreichen „Stolpersteinen“ belegt. Nicht jedem gelingt es nach Beendigung des Besuchs der Schule eine Ausbildung aufzunehmen bzw. erfolgreich zu beenden.

    Oft finden die Jugendlichen im Elternhaus kein Gehör, fühlen sich im sozialen Umfeld ausgegrenzt, haben Geldsorgen, „ernten“ in der Schule nur wenig Erfolg. Die vorhandenen Hilfsangebote sind nicht überschaubar und die Heranwachsenden sind überfordert. Häufig haben sie auch ganz andere Probleme zu bewältigen, bevor sie überhaupt an eine Ausbildung oder einen Beruf denken können.

    Die Mitarbeiter des Jugendamtes stehen den Jugendlichen beratend und unterstützend zur Seite, um den weiteren Weg ins Leben gemeinsam zu ebnen. Sie sind nicht nur Ansprechpartner, sondern auch Lotse, Wegbegleiter, Sprachrohr und Vermittler zu anderen Ämtern und Netzwerkpartnern, wie z. B. Beratungsstellen. Das Jobcenter Mittelsachsen, die Agentur für Arbeit und der Landkreis Mittelsachsen arbeiten kooperativ, partnerschaftlich und auf Augenhöhe zusammen. Dadurch wird ein abgestimmtes Vorgehen ermöglicht und Doppelangebote werden weitestgehend vermieden.

    zum Landkreis Mittelsachsen

    Jobcenter Mittelsachsen

    Eine intensive Betreuung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 27 Jahren wird durch das Jobcenter Mittelsachsen sichergestellt. Dafür erhält der Jugendliche bei seiner ersten Vorsprache einen festen persönlichen Ansprechpartner, der mit ihm nach einer eingehenden Stärkenanalyse einen Integrationsplan erstellt. Ziel ist die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung. Regelmäßig trifft sich der Jugendliche mit seinem persönlichen Ansprechpartner zu einem Gespräch, um Integrationsfortschritte nachzuhalten und ggfs. Anpassungen vorzunehmen. Bei persönlichen Problemen, die die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung erschweren, stehen die persönlichen Ansprechpartner vertrauensvoll zur Seite und vermitteln qualifizierte Hilfen.

    zum Jobcenter-Mittelsachsen

    Bundesagentur für Arbeit

    Bei Entscheidungen zum (weiteren) Berufsweg fällt es häufig schwer, sich einen Überblick über die vielfältigen Optionen zu verschaffen und daraus die für sich passende berufliche Alternative auszuwählen und umzusetzen. Die eigene Entscheidung sollte daher auf Basis umfassender Informationen und intensiver Abwägung getroffen werden. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit   unterstützt die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihrer Berufswahlentscheidung durch berufliche Orientierung und Beratung und Vermittlung in Ausbildung. Dabei findet ein Großteil dieses Angebot direkt in den Schulen statt. Der persönliche Kontakt in einer gegenseitigen vertrauensvollen Atmosphäre zwischen den Beraterinnen und Beratern zu den Jugendlichen ist uns dabei besonders wichtig.

    zur Bundesagentur für Arbeit


    Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.